Amalgam-Verbot seit 2025
Amalgam-Verbot seit 2025
Warum Amalgam seit 2025 nicht mehr verwendet werden darf, welche Alternativen es gibt – und weshalb hochwertige Kunststofffüllungen nicht automatisch kostenlos sind.

Was ist Amalgam überhaupt – und warum steht es in der Kritik?
Amalgam ist ein seit vielen Jahren verwendetes Füllungsmaterial in der Zahnmedizin. Es handelt sich dabei um eine Legierung, die unter anderem Silber, Zinn, Kupfer und etwa 50 Prozent Quecksilber enthält. Aufgrund seiner Robustheit und langen Haltbarkeit war Amalgam besonders im Backenzahnbereich lange Zeit die Standardlösung – vor allem, weil die Behandlungskosten vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wurden.
Gut zu wissen: Obwohl Amalgam häufig kritisch gesehen wird, geht es bei dem neuen Verbot nicht in erster Linie um das gesundheitliche Wohl der Patienten, sondern vielmehr um den Schutz der Umwelt. Denn richtig verarbeitet, gelten Amalgamfüllungen in Fachkreisen heute als funktional und sicher.
Im Fokus der Initiatoren des flächendeckenden Amalgamverbots stehen nun vielmehr die Umweltauswirkungen des enthaltenen Quecksilbers. Beim Entfernen oder Entsorgen könnten demnach Rückstände in die Kanalisation und somit in Gewässer und Böden gelangen – mit potenziell gesundheitsgefährdenden Folgen für Mensch und Natur.
Seit 2025 verboten: Amalgam in der Zahnmedizin
Weil die Umweltauswirkungen von Quecksilber zunehmend auch in Medien und der Öffentlichkeit in den Fokus gerieten, hat die Europäische Union schließlich reagiert: Seit Januar 2025 ist der Einsatz von Amalgam für neue Zahnfüllungen EU-weit untersagt. Damit soll die Belastung von Abwasser, Böden und Ökosystemen durch quecksilberhaltige Rückstände langfristig reduziert werden.
Für den Praxisalltag bedeutet das: Zahnärzte dürfen keine Amalgamfüllungen mehr verwenden – und Patienten müssen sich auf neue Alternativen einstellen. Doch welche Materialien kommen infrage? Auch, wenn wir schon langezuvor natürlich alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hatten, um eine potenzielle Umweltschädigung von vornherein zu vermeiden.
Bestehende Amalgamfüllungen – Austausch nötig?
Keine Sorge: Bereits vorhandene Amalgamfüllungen müssen nicht vorsorglich entfernt werden.
Solange die Füllung dicht, funktional und beschwerdefrei ist, kann sie bedenkenlos im Zahn verbleiben. Ein Austausch ist nur dann notwendig, wenn die Füllung beschädigt ist, sich Karies darunter bildet oder aus ästhetischen Gründen gewünscht wird.
Häufig missverstanden: Sind Kunststofffüllungen jetzt kostenlos?
Seit dem europaweiten Verbot von Amalgam zu Beginn des Jahres kursieren in vielen Medien Berichte, dass Zahnfüllungen aus Kunststoff nun automatisch kostenfrei seien.
Diese Annahme ist jedoch nicht ganz richtig. Bedauerlicherweise.
Zwar darf Amalgam aufgrund einer EU-Verordnung zum Umweltschutz nicht mehr verwendet werden. Für gesetzlich versicherte Patienten in Deutschland bedeutet das aber nicht automatisch, dass hochwertige Kunststofffüllungen damit zur kostenfreien Standardversorgung werden.
Das Problem: Die nun vielfach als kostenlos angepriesenen Kunststofffüllungen sind gar nicht ohne weiteres und in jedem Fall wirklich “kostenfrei”.
Doch von vorne: Die modernen Alternativen zur nun verbotenen Amalgamfüllung bestehen aus sogenannten Kompositen – einer Mischung aus Kunststoff und keramischen Nano-Partikeln. Diese werden mit einem speziellen Klebeverfahren dauerhaft an der Zahnsubstanz befestigt (adhäsive Befestigung, auch als Bonding bekannt).
Die Technik ist aufwendig, materialintensiv und zeitlich anspruchsvoll. Daher sind solche Füllungen nur im sichtbaren Frontzahnbereich Kassenleistung – hier übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten vollständig.
Im Seitenzahnbereich hingegen bleiben Kompositfüllungen zuzahlungspflichtig, wenn sie mit einem klassischen Bonding-Verfahren gelegt werden sollen. Der Grund: Hier sieht die gesetzliche Regelversorgung nach dem Amalgamverbot eine andere Lösung vor. Doch jetzt wird`s erst richtig kompliziert, denn:
Die gesetzlichen Krankenkassen und das Bundesministerium für Gesundheit hatten sich ursprünglich darauf geeinigt, als Ersatz für Amalgam künftig sogenannte selbstadhäsive Füllungsmaterialien einzusetzen. Diese benötigen kein separates Klebesystem, sondern sollen von sich aus am Zahn haften (selbstadhäsive Befestigung).
In der Praxis ist diese Lösung jedoch problematisch: Derzeit gibt es kaum zuverlässige Materialien, die diese Anforderung langfristig erfüllen. Die aktuell verfügbaren Produkte – meist aus der Klasse der Zemente (zum Beispiel Ketac) – bieten nur eine begrenzte Haltbarkeit.
So urteilte sogar der Bundesgerichtshof bereits vor einigen Jahren, dass diese Stoffe nicht als gleichwertiger Ersatz für Amalgam zu betrachten sind, da sie sich im Mund häufig nach etwa zwei Jahren auswaschen.
Gibt es eine neue kostenfreie Kassenlösung?
Mit anderen Worten: In Deutschland fehlt bislang ein zugelassenes, hochwertiges Material, das die Anforderungen an Haftung, Haltbarkeit und klinische Sicherheit erfüllt. Auch die Bundeszahnärztekammer hat diese Materialien daher nicht zur breiten Anwendung empfohlen.
Kleine Zuzahlung, dafür aber dauerhaft versorgt!
Das bedeutet: Auch wenn es formal eine kassenfinanzierte Lösung gibt, ist diese qualitativ nicht mit Kompositfüllungen vergleichbar. Wer Wert auf eine langlebige, ästhetische und sichere Füllung legt, entscheidet sich im Seitenzahnbereich weiterhin für eine klassische Kompositfüllung – und muss dafür einen moderaten Eigenanteil pro Zahn leisten. Je nach Größe und Aufwand liegt dieser in der Regel zwischen etwa 30 und 150 Euro.
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Hinweis: Die hier gemachten Angaben dienen lediglich Ihrer allgemeinen Information und ersetzen keinesfalls eine fachkundige, medizinische Beratung oder Behandlung.
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